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Alt 20.07.2012, 17:57   #1 (permalink)
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Standard Diablo 3: Rückruf durch die Verbraucherzentrale?

Es könnte demnächst durchaus passieren, dass Blizzard alle noch im freien Handel erhältlichen Versionen von Diablo 3 austauschen oder zurückrufen muss. Denn aufgrund der unzureichenden Kennzeichung der Verpackung und den Fehlern zum Start von Dia... zum Beitrag auf dem Portal
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Alt 20.07.2012, 18:09   #2 (permalink)
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Das ist mal wieder typisch...

Auf meiner Verpackung steht drauf:
"Mindestsystemvorraussetzung:
bla bla..... bla bla....... Breitband-Internetverbindung"

Wer jetzt denkt er brauche kein Internet zum zoggen... Der sollte lieber bei Kinderspielen bleiben.
Stefan01 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 18:17   #3 (permalink)
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Da bin ich ja froh dass meine CE schon hier ist.
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Alt 20.07.2012, 18:21   #4 (permalink)
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Hachja die PcAction *hust*.

Nja zur News. Ich kann da der Verbraucherzentrale nur zustimmen. Sowas sollte man schon deutlich erkennbar machen auf der Packung .
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Alt 20.07.2012, 18:25   #5 (permalink)
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Wo genau kann man etwas zu der in der Headline erwähnten "Rückruf"-Möglichkeit erfahren? Die PC Action und die Verbraucherzentrale erwähnen diese Option nirgendwo...

"Internetverbindung erforderlich" ist ja heute nichts ungewöhnliches - allerdings gilt bei den meisten Spielen immer noch, dass dies einmal der Fall ist und nicht dauerhaft. Von daher ist der Terminus schon sehr schwammig und für weniger kundige Käufer evtl. nicht ausreichend (bzw. sogar recht sicher, sonst gäbe es keinen Anstoss).
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Alt 20.07.2012, 18:30   #6 (permalink)
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Verbraucherzentrale soll sich mal nicht so anstellen xD^^
Saphier87 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 18:46   #7 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Stefan01 Beitrag anzeigen
Auf meiner Verpackung steht drauf:
"Mindestsystemvorraussetzung:
bla bla..... bla bla....... Breitband-Internetverbindung"
Wenn das genau so draufsteht, dann sehe ich da schon Probleme. Denn aus dieser Kennzeichnung geht eben nicht eindeutig hervor, dass eine dauerhafte Verbindung zwingend erforderlich ist. Vielmehr könnte man diese Angabe leicht so verstehen, dass eine Internetverbindung zum einmaligen Freischalten des Spiel notwendig ist - so wie das bei vielen Produkten üblich ist.
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Alt 20.07.2012, 18:54   #8 (permalink)
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Ich vermute, dass es darauf hinaus laufen wird, dass Blizzard den unzufriedenstellend informierten Käufern (haha, wie viele werden das wohl real sein?) die Möglichkeit geben wird, das Spiel gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben und somit ein Kompromis mit der Verbraucherzentrale erzielt wird.

Dass die Zentrale hier eintritt finde ich wichtig und richtig. Auch wenn es sich im Fall von Diablo3 mit der Onlinepflicht nicht um ein "Schwerverbrechen" am Verbraucher handelt, so sollte doch Konsequenz in der Einhaltung deutscher Deklarationsrichtlinien sowie der sich daraus ergebenden Durchsetzung der Verbraucherschutzrechte demonstriert werden. Ansonsten vergisst der nächste Hersteller vielleicht auf seiner Lebensmittelpackung den Inhalt von einem für manche Menschen gefährlichen Inhaltsstoff hinzuweisen und beruft sich darauf, dass doch aus dem Namen "Peanut Paradise" und der Fernsehwerbung im Vorfeld jedem hätte ersichtlich sein müssen, dass das Produkt Spuren von Erdnüssen enthalten könnte (nur, dass hieran manche Menschen wirklich sterben können).
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Alt 20.07.2012, 18:55   #9 (permalink)
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Bei mir steht über den Kästchen mit den ganzen systemanforderungen:

"Internetverbindung erforderlich. Es können zusätzliche Internetkosten anfallen. Battle.net regestrierung erforderlich"

also ich finde das ist mehr als ausreichend^^
Saphier87 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 20.07.2012, 19:03   #10 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aquagen Beitrag anzeigen
Ich vermute, dass es darauf hinaus laufen wird, dass Blizzard den unzufriedenstellend informierten Käufern (haha, wie viele werden das wohl real sein?) die Möglichkeit geben wird, das Spiel gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben
Das wäre der Idealzustand aber darauf können wir wohl lange warten. Meins können die gern wieder zurück haben und ich denke dass da 2/3 der Käufer genauso denken.

Zitat:
Dass die Zentrale hier eintritt finde ich wichtig und richtig. Auch wenn es sich im Fall von Diablo3 mit der Onlinepflicht nicht um ein "Schwerverbrechen" am Verbraucher handelt, so sollte doch Konsequenz in der Einhaltung deutscher Deklarationsrichtlinien sowie der sich daraus ergebenden Durchsetzung der Verbraucherschutzrechte demonstriert werden. Ansonsten vergisst der nächste Hersteller vielleicht auf seiner Lebensmittelpackung den Inhalt von einem für manche Menschen gefährlichen Inhaltsstoff hinzuweisen und beruft sich darauf, dass doch aus dem Namen "Peanut Paradise" und der Fernsehwerbung im Vorfeld jedem hätte ersichtlich sein müssen, dass das Produkt Spuren von Erdnüssen enthalten könnte (nur, dass hieran manche Menschen wirklich sterben können).
Schön geschrieben, kann ich nur zustimmen.

Zitat:
Zitat von Saphier87 Beitrag anzeigen
Bei mir steht über den Kästchen mit den ganzen systemanforderungen:

"Internetverbindung erforderlich. Es können zusätzliche Internetkosten anfallen. Battle.net regestrierung erforderlich"

also ich finde das ist mehr als ausreichend^^
ich seh da nichts von "Dauerhafte Onlineverbindung notwendig". Du?

@nobbie oder naatu: Magst Du bitte noch zur Originalmeldung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verlinken. Dann ist auch der Originaltext nachzulesen

http://www.surfer-haben-rechte.de/cp...sl/75_2080.htm
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Geändert von Galrikh (20.07.2012 um 19:15 Uhr)
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Alt 20.07.2012, 19:20   #11 (permalink)
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BattleTag: Stygia#2990
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Genau richtig so. Meine Bekannten die auf ihrem D3 sitzen, stehen übrigens in den Startlöchern Blizzard die entsprechende Rückruf Mail ins Haus fliegen zu lassen.
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Tylluan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 19:34   #12 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Galrikh Beitrag anzeigen
ich seh da nichts von "Dauerhafte Onlineverbindung notwendig". Du?
Ich seh da nichts von "einmalige Internetverbindung (zur Aktivierung) erforderlich". Du?

Da steht einfach, was zum Spielen des Spiels erforderlich ist. In dem Kontext ist "eine Internetverbindung" eindeutig!
Auf meiner alten Guildwarsverpackung steht "Internetzugang erforderlich", und bei WoW und Sc2 steht genau das Gleiche. Das wurde schon immer so aufgedruckt, ein bisschen schwachsinnig, sich jetzt darüber gezielt bei Diablo3 zu beschweren. Wenn sie ein Problem damit haben, solln sie generell die Bezeichnungsregeln ändern, aber Blizzard hier vorzuwerfen mit Diablo 3 den Käufer nicht ausreichend zu informieren ist einfach Quatsch.

Auf meinem Anno1404 steht übrigens "Dieses Produkt erfordert eine Onlineregistrierung". Nur so zum Vergleich...

Geändert von rasilo (20.07.2012 um 19:36 Uhr)
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Alt 20.07.2012, 19:43   #13 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Galrikh Beitrag anzeigen

ich seh da nichts von "Dauerhafte Onlineverbindung notwendig". Du?
Schau nochmal genau nach.
Auf der Packungsrückseiet in weissen Kästchen steht:
"Zum Spieieln wird eine Internetverbindung benötigt!"

Also eindeutiger gehts eigentlich nicht.
Sicher kann man über die Schriftgrösse streiten.
jedoch wird in der gleichen Grösse auf die Blizzard Nutzungsbedingungen und deren Einverständnis hingewiesen, was aus meiner Sicht noch viel wichtiger ist, als die Inetverbindung.
Alles in allem mal wieder kleinkariert hoch drei.
Hauptsache mal wieder Steuergelder für NIX verpulvern!
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Diablovoodoo ist offline   Mit Zitat antworten
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jagdmaus (20.07.2012)
Alt 20.07.2012, 19:45   #14 (permalink)
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was schreiben hier eigentlich manche von wegen dass sie ihre bereits gekaufte version zurückgeben möchten? der rückruf gilt NUR für noch im handel erhältliche verpackungen, nicht aber für eure bereits gekauften oO
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RenjiAsou ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.07.2012, 19:50   #15 (permalink)
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Zitat:
Zitat von Aquagen Beitrag anzeigen
Ich vermute, dass es darauf hinaus laufen wird, dass Blizzard den unzufriedenstellend informierten Käufern (haha, wie viele werden das wohl real sein?) die Möglichkeit geben wird, das Spiel gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben und somit ein Kompromis mit der Verbraucherzentrale erzielt wird.

Dass die Zentrale hier eintritt finde ich wichtig und richtig. Auch wenn es sich im Fall von Diablo3 mit der Onlinepflicht nicht um ein "Schwerverbrechen" am Verbraucher handelt, so sollte doch Konsequenz in der Einhaltung deutscher Deklarationsrichtlinien sowie der sich daraus ergebenden Durchsetzung der Verbraucherschutzrechte demonstriert werden. Ansonsten vergisst der nächste Hersteller vielleicht auf seiner Lebensmittelpackung den Inhalt von einem für manche Menschen gefährlichen Inhaltsstoff hinzuweisen und beruft sich darauf, dass doch aus dem Namen "Peanut Paradise" und der Fernsehwerbung im Vorfeld jedem hätte ersichtlich sein müssen, dass das Produkt Spuren von Erdnüssen enthalten könnte (nur, dass hieran manche Menschen wirklich sterben können).
Lächerlich!
Wie wärs denn wenn sich mal die Verbraucherschutzzentrale erstmal mit der Zulassungsstelle solcher Spiele kurzschliesst, die das Spiel so wie es ist abgesegnet haben. Dann würde sowas auch nicht passieren.
Da weiss doch wieder ein Amt nicht was das andere macht.^^
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Alt 20.07.2012, 19:55   #16 (permalink)
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Mhh man kanns ja langsam übertreiben.. Sind ja bald schon Amerikanische Verhältnisse..

Ah und wo ich mir mein Auto gekauft habe stand in der Bedienungsanleitung auch nur was ich tanken muss, dort stand nirgends das ich dauerhaft Benzin im Tank haben muss...
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jagdmaus (20.07.2012), MrAsmodis (20.07.2012)
Alt 20.07.2012, 20:04   #17 (permalink)
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sorry , wir können über alles diskutieren , Auktionshaus , meinetwegen fehlendes Diablo Feeling oder sonst was.
aber das ist lächerlich , das sind amerikanische Verhältnisse , geb ich dem Vorredner recht.
das erinnert an den Lungenkrebskranken , der dem Phillip Morris Konzern mit Hilfe eines Verfahrens Millionen abnehmen will.
ich habe aus diesem Anlass meine Cataclysm Box rausgekramt , und dort genau der gleiche Text.
"Internetverbindung erforderlich. Es können zusätzliche Internetkosten anfallen. Battle.net Registrierung erforderlich"
trat die Verbraucherzentrale dort auch auf ?
albern !
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jagdmaus (20.07.2012)
Alt 20.07.2012, 20:05   #18 (permalink)
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Ich stell mich mal gegen die allgemeine Meinung und sage : Richtig so.
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Alt 20.07.2012, 20:07   #19 (permalink)
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Zitat:
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Ich stell mich mal gegen die allgemeine Meinung und sage : Richtig so.
Begründung?
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Alt 20.07.2012, 20:20   #20 (permalink)
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BattleTag: Bragon#2866
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Zitat:
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Ich seh da nichts von "einmalige Internetverbindung (zur Aktivierung) erforderlich". Du?

Da steht einfach, was zum Spielen des Spiels erforderlich ist. In dem Kontext ist "eine Internetverbindung" eindeutig!
Auf meiner alten Guildwarsverpackung steht "Internetzugang erforderlich", und bei WoW und Sc2 steht genau das Gleiche. Das wurde schon immer so aufgedruckt, ein bisschen schwachsinnig, sich jetzt darüber gezielt bei Diablo3 zu beschweren. Wenn sie ein Problem damit haben, solln sie generell die Bezeichnungsregeln ändern, aber Blizzard hier vorzuwerfen mit Diablo 3 den Käufer nicht ausreichend zu informieren ist einfach Quatsch.
Da muss ich dir zu 100% recht geben. Das ist einfach nur albern, was die Verbraucherzentrale da macht. Warum wurde den bei WoW oder SC2 nicht so ein Streß gemacht???

Das ist echt lächerlich. Die Verbraucherzentrale soll sich mal lieber um wichtigere Dinge kümmern, ach ne hab ich ja vergessen, andere und wichtigere Dinge sind ja nicht so Werbe- und Medienwirksam.

Es steht drauf "Internet Verbindung erforderlich". Hmmm ich kaufe mir ein PC-Spiel und benötige eine Internetverbindung.... Was könnte ich wohl brauchen zum spielen???

Als nächstes Beschwert sich die Verbraucherzentral auch noch, das zum Spielen ein PC notwendig ist. Oder dass das Spiel installiert werden muss. Außerdem fehlt der Hinweis, das ich Tastatur und Maus benutzen muss. Skandal!!!
__________________
Unmögliches wird sofort erledigt, wunder dauern etwas länger!
Thoyan ist offline   Mit Zitat antworten
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