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#1 (permalink) |
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Parasit
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 53
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Erhielt 5 Dankeschöns für 5 Beiträge
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Es könnte demnächst durchaus passieren, dass Blizzard alle noch im freien Handel erhältlichen Versionen von Diablo 3 austauschen oder zurückrufen muss. Denn aufgrund der unzureichenden Kennzeichung der Verpackung und den Fehlern zum Start von Dia... zum Beitrag auf dem Portal
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#2 (permalink) |
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Newbie
Registriert seit: 20.07.2012
Beiträge: 7
Bedankt: 0
Erhielt 1 Dankeschön für einen Beitrag
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Das ist mal wieder typisch...
Auf meiner Verpackung steht drauf: "Mindestsystemvorraussetzung: bla bla..... bla bla....... Breitband-Internetverbindung" Wer jetzt denkt er brauche kein Internet zum zoggen... Der sollte lieber bei Kinderspielen bleiben.
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#4 (permalink) |
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Horadrim Vorfahr
Registriert seit: 11.10.2011
Beiträge: 1.124
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Erhielt 43 Dankeschöns für 35 Beiträge
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Hachja die PcAction *hust*.
Nja zur News. Ich kann da der Verbraucherzentrale nur zustimmen. Sowas sollte man schon deutlich erkennbar machen auf der Packung .
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| Folgende 4 User haben sich bei Teddybeer für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: |
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#5 (permalink) |
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Plünderer
Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 120
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Wo genau kann man etwas zu der in der Headline erwähnten "Rückruf"-Möglichkeit erfahren? Die PC Action und die Verbraucherzentrale erwähnen diese Option nirgendwo...
"Internetverbindung erforderlich" ist ja heute nichts ungewöhnliches - allerdings gilt bei den meisten Spielen immer noch, dass dies einmal der Fall ist und nicht dauerhaft. Von daher ist der Terminus schon sehr schwammig und für weniger kundige Käufer evtl. nicht ausreichend (bzw. sogar recht sicher, sonst gäbe es keinen Anstoss). |
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| Folgende 2 User haben sich bei Minkazi für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: | Galrikh (20.07.2012), Harlequino (20.07.2012) |
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#7 (permalink) |
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Newbie
Registriert seit: 15.07.2012
Beiträge: 8
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Wenn das genau so draufsteht, dann sehe ich da schon Probleme. Denn aus dieser Kennzeichnung geht eben nicht eindeutig hervor, dass eine dauerhafte Verbindung zwingend erforderlich ist. Vielmehr könnte man diese Angabe leicht so verstehen, dass eine Internetverbindung zum einmaligen Freischalten des Spiel notwendig ist - so wie das bei vielen Produkten üblich ist.
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#8 (permalink) |
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Newbie
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 6
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Erhielt 3 Dankeschöns für 2 Beiträge
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Ich vermute, dass es darauf hinaus laufen wird, dass Blizzard den unzufriedenstellend informierten Käufern (haha, wie viele werden das wohl real sein?) die Möglichkeit geben wird, das Spiel gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu geben und somit ein Kompromis mit der Verbraucherzentrale erzielt wird.
Dass die Zentrale hier eintritt finde ich wichtig und richtig. Auch wenn es sich im Fall von Diablo3 mit der Onlinepflicht nicht um ein "Schwerverbrechen" am Verbraucher handelt, so sollte doch Konsequenz in der Einhaltung deutscher Deklarationsrichtlinien sowie der sich daraus ergebenden Durchsetzung der Verbraucherschutzrechte demonstriert werden. Ansonsten vergisst der nächste Hersteller vielleicht auf seiner Lebensmittelpackung den Inhalt von einem für manche Menschen gefährlichen Inhaltsstoff hinzuweisen und beruft sich darauf, dass doch aus dem Namen "Peanut Paradise" und der Fernsehwerbung im Vorfeld jedem hätte ersichtlich sein müssen, dass das Produkt Spuren von Erdnüssen enthalten könnte (nur, dass hieran manche Menschen wirklich sterben können). |
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| Folgende 2 User haben sich bei Aquagen für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: | Apone (21.07.2012), Sagitharia (20.07.2012) |
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#9 (permalink) |
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Plünderer
Registriert seit: 25.05.2009
Beiträge: 107
Bedankt: 19
Erhielt 7 Dankeschöns für 5 Beiträge
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Bei mir steht über den Kästchen mit den ganzen systemanforderungen:
"Internetverbindung erforderlich. Es können zusätzliche Internetkosten anfallen. Battle.net regestrierung erforderlich" also ich finde das ist mehr als ausreichend^^ |
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#10 (permalink) | |||
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Plünderer
Registriert seit: 04.12.2008
Beiträge: 149
Bedankt: 59
Erhielt 37 Dankeschöns für 19 Beiträge
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Zitat:
Zitat:
Zitat:
@nobbie oder naatu: Magst Du bitte noch zur Originalmeldung beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verlinken. Dann ist auch der Originaltext nachzulesen http://www.surfer-haben-rechte.de/cp...sl/75_2080.htm
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Ist es ein durchgeknallter Zwerg? Eine schizophrene Katze? Wer weiss? Miau? Fragen über Fraaaa aua aua Geändert von Galrikh (20.07.2012 um 19:15 Uhr) |
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#11 (permalink) |
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Parasit
Registriert seit: 17.12.2011
Beiträge: 86
Bedankt: 43
Erhielt 18 Dankeschöns für 9 Beiträge
BattleTag: Stygia#2990
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Genau richtig so. Meine Bekannten die auf ihrem D3 sitzen, stehen übrigens in den Startlöchern Blizzard die entsprechende Rückruf Mail ins Haus fliegen zu lassen.
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#12 (permalink) |
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Newbie
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 21
Bedankt: 0
Erhielt 8 Dankeschöns für 3 Beiträge
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Ich seh da nichts von "einmalige Internetverbindung (zur Aktivierung) erforderlich". Du?
Da steht einfach, was zum Spielen des Spiels erforderlich ist. In dem Kontext ist "eine Internetverbindung" eindeutig! Auf meiner alten Guildwarsverpackung steht "Internetzugang erforderlich", und bei WoW und Sc2 steht genau das Gleiche. Das wurde schon immer so aufgedruckt, ein bisschen schwachsinnig, sich jetzt darüber gezielt bei Diablo3 zu beschweren. Wenn sie ein Problem damit haben, solln sie generell die Bezeichnungsregeln ändern, aber Blizzard hier vorzuwerfen mit Diablo 3 den Käufer nicht ausreichend zu informieren ist einfach Quatsch. Auf meinem Anno1404 steht übrigens "Dieses Produkt erfordert eine Onlineregistrierung". Nur so zum Vergleich... Geändert von rasilo (20.07.2012 um 19:36 Uhr) |
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#13 (permalink) |
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Blockadebrecher
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 401
Bedankt: 37
Erhielt 44 Dankeschöns für 33 Beiträge
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Schau nochmal genau nach.
Auf der Packungsrückseiet in weissen Kästchen steht: "Zum Spieieln wird eine Internetverbindung benötigt!" Also eindeutiger gehts eigentlich nicht. Sicher kann man über die Schriftgrösse streiten. jedoch wird in der gleichen Grösse auf die Blizzard Nutzungsbedingungen und deren Einverständnis hingewiesen, was aus meiner Sicht noch viel wichtiger ist, als die Inetverbindung. Alles in allem mal wieder kleinkariert hoch drei. Hauptsache mal wieder Steuergelder für NIX verpulvern! |
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| Folgender User hat sich bei Diablovoodoo für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: | jagdmaus (20.07.2012) |
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#14 (permalink) |
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Plünderer
Registriert seit: 01.05.2012
Beiträge: 104
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Erhielt 21 Dankeschöns für 7 Beiträge
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was schreiben hier eigentlich manche von wegen dass sie ihre bereits gekaufte version zurückgeben möchten? der rückruf gilt NUR für noch im handel erhältliche verpackungen, nicht aber für eure bereits gekauften oO
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#15 (permalink) | |
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Blockadebrecher
Registriert seit: 26.06.2008
Beiträge: 401
Bedankt: 37
Erhielt 44 Dankeschöns für 33 Beiträge
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Zitat:
Wie wärs denn wenn sich mal die Verbraucherschutzzentrale erstmal mit der Zulassungsstelle solcher Spiele kurzschliesst, die das Spiel so wie es ist abgesegnet haben. Dann würde sowas auch nicht passieren. Da weiss doch wieder ein Amt nicht was das andere macht.^^ |
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#16 (permalink) |
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Plünderer
Registriert seit: 11.03.2012
Beiträge: 179
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Erhielt 26 Dankeschöns für 13 Beiträge
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Mhh man kanns ja langsam übertreiben.. Sind ja bald schon Amerikanische Verhältnisse..
Ah und wo ich mir mein Auto gekauft habe stand in der Bedienungsanleitung auch nur was ich tanken muss, dort stand nirgends das ich dauerhaft Benzin im Tank haben muss... ![]() ![]()
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#17 (permalink) |
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Newbie
Registriert seit: 05.04.2012
Beiträge: 8
Bedankt: 8
Erhielt 4 Dankeschöns für 2 Beiträge
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sorry , wir können über alles diskutieren , Auktionshaus , meinetwegen fehlendes Diablo Feeling oder sonst was.
aber das ist lächerlich , das sind amerikanische Verhältnisse , geb ich dem Vorredner recht. das erinnert an den Lungenkrebskranken , der dem Phillip Morris Konzern mit Hilfe eines Verfahrens Millionen abnehmen will. ich habe aus diesem Anlass meine Cataclysm Box rausgekramt , und dort genau der gleiche Text. "Internetverbindung erforderlich. Es können zusätzliche Internetkosten anfallen. Battle.net Registrierung erforderlich" trat die Verbraucherzentrale dort auch auf ? albern ! |
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| Folgender User hat sich bei MrAsmodis für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: | jagdmaus (20.07.2012) |
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#20 (permalink) | |
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Blockadebrecher
Registriert seit: 22.09.2011
Beiträge: 480
Bedankt: 70
Erhielt 56 Dankeschöns für 42 Beiträge
BattleTag: Bragon#2866
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Zitat:
Das ist echt lächerlich. Die Verbraucherzentrale soll sich mal lieber um wichtigere Dinge kümmern, ach ne hab ich ja vergessen, andere und wichtigere Dinge sind ja nicht so Werbe- und Medienwirksam. Es steht drauf "Internet Verbindung erforderlich". Hmmm ich kaufe mir ein PC-Spiel und benötige eine Internetverbindung.... Was könnte ich wohl brauchen zum spielen??? Als nächstes Beschwert sich die Verbraucherzentral auch noch, das zum Spielen ein PC notwendig ist. Oder dass das Spiel installiert werden muss. Außerdem fehlt der Hinweis, das ich Tastatur und Maus benutzen muss. Skandal!!!
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Unmögliches wird sofort erledigt, wunder dauern etwas länger! |
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| Folgender User hat sich bei Thoyan für diesen hilfreichen Beitrag bedankt: | Saphier87 (20.07.2012) |
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