Verbraucherzentralen setzen sich gegen Blizzard durch
18Eigentlich hatte Blizzard kaum eine andere Wahl und so hat man sich in Irvine nun dazu entschieden, die Abmahnung durch den Bundesverband der Verbraucherzentralen anzunehmen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Damit haben sich die Verbraucherschützer gegen Blizzard durchgesetzt.
Wir erinnern uns: Der Bundesverband hatte bemängelt, dass die Kennzeichnung der benötigten Internetverbindung sowie der Zwang, einen Battle.net-Account zu erstellen nicht ausreichend prominent auf der Verpackung von Diablo 3 zu finden ist. Weiterhin mahnte man die schlechte Serverstabilität zum Release von D3 an, wodurch den Käufern kein Zugang zu dem von ihnen gekauften Spiel möglich war. Beide Punkte sind nun aus der Welt.
Mit der Unterlassungserklärung sichert Blizzard zu, dass bei künftigen Titeln die Hinweise auf der Verpackung besser sichtbar und prominenter untergebracht werden sollen. Somit soll der Käufer auf den Onlinezwang sowie den benötigten Account im Battle.net aufmerksam gemacht werden. Im Fall der Serverstabilität sehen die Verbraucherzentralen keinen Grund zur Anklage mehr, da die Server nun stabil laufen und es sich nur um ein temporäres Problem gehandelt habe.
Quelle: surfer-haben-rechte.de
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