Es könnte demnächst durchaus passieren, dass Blizzard alle noch im freien Handel erhältlichen Versionen von Diablo 3 austauschen oder zurückrufen muss. Denn aufgrund der unzureichenden Kennzeichung der Verpackung und den Fehlern zum Start von Diablo 3, trat die Verbraucherschutzzentrale auf den Plan.
Diese mahnte Blizzard ab und gab ihnen eine Frist, bis zu welcher sie ihre "fehlenden Informationen zu den Spielvorraussetzungen" auf den Verpackungen ausbessern konnten. Denn laut Verbraucherzentrale ist der Publisher verpflichtet auf die Onlinepflicht hinzuweisen.
Die Frist verstrich vergangenen Freitag und laut einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale, hält man die übersandte Antwort Blizzards für "unzureichend". Sollte Blizzard bis zum 27.07 keine überzeugende Stellungnahme abliefern, wird es mit aller Wahrscheinlichkeit zu einer Klage kommen, in welcher Blizzard alle offenen Fragen gerichtlich klären muss.
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